Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.
Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Schweizer Reinigung.
Schweizer Reinigung darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.
Pflichten ( Schweizer Reinigung )

Schweizer Reinigung verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Schweizer Reinigung versursacht werden, haftet Schweizer Reinigung.
Schweizer Reinigung haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Schweizer Reinigung nicht gehaftet.
Schweizer Reinigung kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch Schweizer Reinigung, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Schweizer Reinigung ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
Sollte durch die Leistungserbringung von Schweizer Reinigung in irgend einer Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.

Gewährleistung

Die durch Schweizer Reinigung erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.
Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Schweizer Reinigung entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
Die Gewährleistungspflicht von Schweizer Reinigung entfällt, wenn der Vertragspartner die von Schweizer Reinigung erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.


Verrechnung der Leistung


Die von Schweizer Reinigung erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.
Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

Kündigung

Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.
Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von Schweizer Reinigung 40% des Auftragsvolumens.
Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung von Schweizer Reinigung, nicht mehr erbracht werden.
Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, so ist dieser Vertrag zu kündigen auf Ende des Monates mit einer Frist von 3 Monaten.
Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Schweizer Reinigung nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

Gerichtsstand

Gerichtsstand der Schweizer Reinigung ist Frick. Schweizer Reinigung kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt das Schweizerische Recht.

Kontakt

Schweizer Reinigung AG

Filiale Frick
Hauptstrasse 1, 5070 Frick
Tel. 062 871 17 70

Filiale Lenzburg
Lenzburgerstrasse 13A, 5600 Ammerswil - Lenzburg
Tel. 062 891 92 92

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